AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültigkeit ab 01.01.2023
1. Geltungsbereich
Die AGB gelten zwischen Carina Santjer – Pferdeosteopathie, -physiotherapie, -tierheilpraxis im Folgenden als „Therapeutin“ bezeichnet, und dem Tierbesitzer, Tierhalter, Tiereigentümer, Bevollmächtigten oder Verfügungsberechtigten über das Tier, im Folgenden als „Tierhalter“ bezeichnet, als Behandlungsvertrag im Sinne der § 611 ff BGB und § 612 Abs. 1 BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen und zwar auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Behandlungsvertrag
Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Tierhalter das Angebot der Therapeutin bezüglich einer therapeutischen Behandlung annimmt und sich an die Therapeutin zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet. Auch bei einer mündlichen, telefonischen oder schriftlichen (E-Mail, Nachrichtendienst) Vereinbarung bzw. Zustimmung gilt der Behandlungsvertrag als erteilt. Mit Zustandekommen des Behandlungsvertrages treten die AGB in Kraft.
Die Therapeutin behält sich vor, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann oder es sich um Beschwerden des Tieres handelt, die die Therapeutin aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln darf. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Therapeutin für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.
Die Therapeutin erbringt ihre Dienste gegenüber dem Patienten bzw. Tierhalter in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Pferdeosteopathie, Pferdephysiotherapie und alternativer Tiernaturheilkunde zur Diagnose und Therapie anwendet.
Der Tierhalter hat das Recht, aus den vorgestellten Therapiemöglichkeiten auszuwählen, nachdem er von der Therapeutin über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. Soweit der Tierhalter nicht entscheidet oder nicht entscheiden kann, ist der Therapeut befugt, die Methode anzuwenden, die dem mutmaßlichen Tierhalterwillen entspricht.
Die Therapeutin übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Therapie- bzw. Trainingszieles. Die Therapie bzw. das Training werden an die jeweiligen Bedürfnisse des Tierhalters und den Möglichkeiten des Tieres orientiert. Einige Behandlungsmethoden sind schulmedizinisch nicht anerkannt und wissenschaftlich nicht belegt. Insofern kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methoden weder in Aussicht gestellt, noch garantiert werden. Ein Heilversprechen kann und darf gesetzlich nicht gegeben werden.
3. Informationspflichten und Mitwirkung des Tierhalters
Der Tierhalter ist verpflichtet, vorangegangene Erkrankungen des Patienten sowie veterinärmedizinische Untersuchungsergebnisse und aktuelle Medikationen spätestens zu Therapiebeginn bekannt zu geben. Dies ist erforderlich, um Gegenindikationen zu identifizieren und bildet die Basis für eine erfolgreiche Therapie. Bezüglich der Folgen einer Nichtbeachtung der Informationspflicht wird auf § 7 dieser Bedingungen verwiesen.
Zu einer aktiven Mitwirkung, ist der Tierhalter nicht verpflichtet. Die Therapeutin ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Tierhalter Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt. Die Therapeutin haftet nicht für Verletzungen oder sonstige Schäden am Tier, die durch den Tierhalter, durch Mitwirkung an der Therapie, verursacht werden.
Bei Problemen wie z.B. starker Lahmheit, Fieber, Entzündung, einem grundsätzlich schlechten Allgemeinbefinden oder Verdacht auf eine Fraktur wird die Konsultation eines Fachtierarztes dringend empfohlen.
Der Tierhalter wird darauf hingewiesen, dass die durch die Therapeutin gelehrten Trainingsinhalte und Therapien nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Therapiesitzungen den optimalen Erfolg erzielen können. Um einen optimalen Behandlungserfolg zu erzielen, ist die regelmäßige Durchführung der therapeutischen Behandlungseinheiten und die Einhaltung der Behandlungsempfehlungen unabdingbar.
4. Entgelt und Zahlungsort
Der Tierhalter verpflichtet sich zur Entrichtung eines Honorars für die Therapieleistungen. Das Honorar für die Leistungen der Therapeutin richtet sich nach der gültigen Preisliste einsehbar auf der Webseite der Therapeutin. Das Honorar ist grundsätzlich nach jeder einzelnen Behandlung in bar zu entrichten. Eine Zahlung auf Rechnung ist nur nach vorheriger Absprache möglich. In diesem Fall erfolgt die Überweisung unmittelbar nach Rechnungserhalt. Nach einem Mahnverfahren ist nur noch Barzahlung möglich. Bei Therapieabbruch bleibt der Honoraranspruch der bisher erbrachten Leistungen erhalten.
Im Falle eines Mahnverfahrens versendet die Therapeutin nur eine Mahnung, für die eine Mahngebühr von 5 EUR erhoben wird. Erfolgt die Zahlung dann nicht innerhalb der gesetzlichen Frist wird der Vorgang ohne weitere Benachrichtigung einem Inkassobüro übergeben und das gerichtliche Mahnverfahren in Anspruch genommen.
5. Rücktritt und Kündigung
Behandlungstermine gelten als vertraglich vereinbart, wenn sie telefonisch, per E-Mail oder einen Nachrichtendienst (z.B. WhatsApp) von der Therapeutin bestätigt wurden. Vor Beginn der Therapie kann der Pferdehalter jederzeit vom Vertrag zurücktreten.
Im Fall des Rücktritts durch den Tierhalter bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin entstehen dem Tierhalter keine Kosten. Bei Unterschreitung von 24 Stunden vor Termin oder nicht wahrgenommenen Terminen, entsteht dem Tierhalter eine Honorarausfallgebühr in Höhe der eingeplanten Behandlungszeit, da der Termin in der Regel so kurzfristig nicht neu belegt werden kann. Bei Verspätungen des Tierhalters zu einem Termin wird die aufgewendete Wartezeit in Rechnung gestellt. Die Therapeutin ist nicht verpflichtet, diese Verspätung nachzuholen oder vom Honorar abzuziehen.
6. Aufzeichnungen und Vertraulichkeit
Jegliche Therapiedokumentationen sind Eigentum der Therapeutin. Der Tierhalter hat jedoch Anspruch auf die Herausgabe der Befundergebnisse. Die Verarbeitung der Daten einschließlich ihrer Weitergabe erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen, insbesondere der Bestimmungen über den Datenschutz. Die Therapeutin behandelt die Daten des Tierhalters und Patienten vertraulich und erteilt bezüglich dieser Daten, der Befunde und Therapien Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Tierhalters. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Tierhalters ist und anzunehmen ist, dass er im Sinne der Genesung seines Pferdes zustimmen wird. Ist die Therapeutin aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet, Auskunft zu geben (z.B. bei meldepflichtigen Erkrankungen oder auf behördliche Anweisung bzw. gerichtliche Anordnung) entfällt die Schweigepflicht.
7. Haftungsbeschränkungen
Ansprüche aus versehentlicher oder unwissentlicher Fehlinformation sind – soweit nach BGB zulässig – ausgeschlossen. Der Tierhalter haftet für alle Schäden die an Personen und jeglicher Ausrüstung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe. Eine gültige Tierhaftpflichtversicherung wird bei jedem Behandlungsauftrag vorausgesetzt.
Die Therapeutin haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Schäden, die nicht auf eine therapeutische Behandlung zurück zu führen sind, übernimmt die Therapeutin keine Haftung. Für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Verlust durch Dritte übernimmt die Therapeutin keine Haftung. Haftungsansprüche müssen spätestens bei Beendigung der Therapiebehandlung vom Tierhalter an die Therapeutin gemeldet werden. Tierärzte, Hufbearbeiter, Schmiede, Therapeuten, Zahnspezialisten, Ausbilder, Sattler und Bereiter handeln auf eigene Gefahr, auch im Falle dessen, dass diese mit der Therapeutin zusammenarbeiten und/oder beauftragt wurden. Tritt ein Schaden aufgrund Nichtbeachtung der dem Tierhalter nach § 3 obliegenden Informationspflichten ein, haftet die Therapeutin hierfür nicht. Die Therapeutin garantiert keinen Heilungserfolg.
8. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der AGB unwirksam sein oder werden oder sollten die AGB unvollständig sein, so werden die AGB in ihrem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der wirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.